Marktmanipulation. Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 20 a) regelt u. a. im Interesse des Anlegerschutzes das Verbot der Marktmanipulation. Das Verbot umfasst besonders a) das Verbreiten von unrichtigen oder irreführenden Angaben oder das pflichtwidrige Verschweigen von Umständen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments

(38 von 266 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Marktmanipulation. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/marktmanipulation