Maßregelvollzug, die Unterbringung eines Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt gemäß §§ 63, 64 StGB. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird durch das Gericht angeordnet, wenn jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und

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Quellenangabe
Brockhaus, Maßregelvollzug. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/massregelvollzug