Matrikularbeiträge, nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Überweisungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände, besonders im Bundesstaat Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat.

Die Bezeichnung entstand im Heiligen Römischen Reich,

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Quellenangabe
Brockhaus, Matrikularbeiträge. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/matrikularbeiträge