Nach der am 23.5.1993 vorläufig in Kraft getretenen Verfassung (durch Volksentscheid vom 12.6.1994 endgültig angenommen) liegt die Gesetzgebung beim Landtag (die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt). Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, durch den Landtag selbst oder durch Volksbegehren eingebracht. Der Landtag kann auch durch Volksinitiative gezwungen werden, sich mit bestimmten Fragen zu befassen. Eine Volksinitiative muss von mindestens 15 000, ein Volksbegehren von mindestens 120 000 Wahlberechtigten unterstützt werden. Verfassungsänderungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mecklenburg-vorpommern/recht