Das Völkerrecht unterscheidet zwischen Küstengewässern und hoher See. Die Küstengewässer (Territorialgewässer) gehören zum Staatsgebiet des Uferstaates mit dem Recht der friedlichen Durchfahrt für alle ausländischen Handels- und Kriegsschiffe, die sich nicht auf der Fahrt zu einem Kriegsschauplatz befinden. Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Völkerrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/meer-20/völkerrecht