Meeresgrund, Völkerrecht: der unter der hohen See gelegene Bereich, bestehend aus dem Meeresboden und dem darunter befindlichen Meeresuntergrund. Der Meeresboden kann für friedliche Zwecke genutzt werden, und zwar zur Kabelverlegung, zum Abbau der auf der

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Quellenangabe
Brockhaus, Meeresgrund (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/meeresgrund-völkerrecht