Meistbegünstigung, Außenwirtschaft: Bestimmung in einem Vertrag, durch die der Vertragspartner dem anderen zusichert, ihm während der Laufzeit des Vertrags stets gleich günstige Konditionen einzuräumen, wie sie Dritten eingeräumt werden. Die Meistbegünstigung spielt eine wichtige

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Quellenangabe
Brockhaus, Meistbegünstigung (Außenwirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/meistbegunstigung-aussenwirtschaft