Menschenwürde, der unverlierbare, geistig-sittliche Wert eines jeden Menschen um seiner selbst willen.

Mit ihr ist (nach einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts) der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu

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Quellenangabe
Brockhaus, Menschenwürde. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/menschenwurde