Mietpreisbremse, Vorschriften zur Begrenzung der Mietpreisüberhöhung in »angespannten Wohnungsmärkten« (§§ 556d–556g BGB), d. h., wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu

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Quellenangabe
Brockhaus, Mietpreisbremse. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mietpreisbremse