Miet|spiegel, rechtliches Instrument zur objektiven Erfassung des Wohnwerts der Wohnungen im Rahmen der Vergleichsmiete. Der Mietspiegel (§ 558 c BGB) gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde, in Teilen einer Gemeinde oder auch

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Quellenangabe
Brockhaus, Mietspiegel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mietspiegel