Mietverhältnis, ein vertraglich begründetes Verhältnis zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen, das die zeitweilige entgeltliche Nutzung von Gegenständen, den Mietsachen, ermöglicht. Die Regelung der Mietverhältnisse im BGB berücksichtigt die gesellschaftlichen Schwerpunkte, daher wurden bei der ab

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Quellenangabe
Brockhaus, Mietverhältnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mietverhältnis