Staat und Kirche sind gesetzlich getrennt. Die Religionsfreiheit ist nach den Verfassungen aller vier

(14 von 96 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mikronesien-20/bevölkerung-und-religion/religion