mitbestrafte Nachtat (Strafrecht)
mitbestrafte Nach|tat, Strafrecht: eine Form der Gesetzeskonkurrenz. Danach bleibt ein Delikt
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Quellenangabe
Brockhaus,
mitbestrafte Nachtat (Strafrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mitbestrafte-nachtat-strafrecht