Mobilitätsgarantie, Recht: Bezeichnung für die bei Kfz-Käufen oder Kfz-Reparaturen und -Inspektionen gegenüber dem Kunden abgegebene vertragliche Zusage, im Bedarfsfall Leistungen zu erbringen oder zu finanzieren, die

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Quellenangabe
Brockhaus, Mobilitätsgarantie (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mobilitätsgarantie-recht