Nach der Verfassung vom 17.12.1962 (mehrfach revidiert) ist Monaco eine konstitutionelle Erbmonarchie. Staatsoberhaupt ist der mit legislativen und exekutiven Befugnissen ausgestattete Fürst. Er übt gemeinsam mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/monaco-20/staat-und-recht/verfassung