Musikpiraterie, Bezeichnung für die unautorisierte Vervielfältigung und anschließende Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken und musikalischen Darbietungen in Form von Tonträgern (sogenannte Raubpressungen), ungenehmigten Aufzeichnungen während musikalischer Liveaufführungen (sogenannten »Bootlegs«) oder durch den Vertrieb von digital komprimierten Musikdateien (z. B. MP3-Dateien) im Internet (sogenannte Internetpiraterie).

(43 von 306 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Musikpiraterie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/musikpiraterie