Nachlass, das von einem Verstorbenen hinterlassene Vermögen, d. h. die Gesamtheit der wirtschaftlich bedeutsamen privaten Rechte wie: Eigentum an Sachen, Forderungen, Immaterialgüterrechte, Aktien, GmbH- und Kommanditanteile, Geschäfte; nicht jedoch höchstpersönliche und Persönlichkeitsrechte, z. B. ein an die Person gebundenes

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Quellenangabe
Brockhaus, Nachlass. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nachlass