Namens|akti|e, auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person ausgestellte Aktienurkunde, die im Gegensatz zur Inhaberaktie (Inhaberpapier) kraft Gesetzes Orderpapier ist (§ 68 Absatz 1 Aktiengesetz). Die Namensaktie wird wie alle Orderpapiere durch Abtretung oder durch Indossament, jeweils

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Quellenangabe
Brockhaus, Namensaktie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/namensaktie