Natur|recht, Rechtsphilosophie: in einem weiteren Sinn diejenigen Grundsätze einer allgemeinen Ordnung, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und von vom Menschen gesetztem (positivem) Recht stets gelten; in einem engeren Sinn diejenigen Gerechtigkeitsprinzipien, die in der Natur der Sache oder der Natur des Menschen angelegt sind; dieser Ansatz weist auf das Problem hin, ob die natürliche Welt in sich selbst einen Maßstab für das Richtige, ein Richtmaß für das Gesollte enthält und somit die Frage beantwortet werden kann, was naturgegebene Gerechtigkeit sei.

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Werke

Weiterführende Literatur:

V. Cathrein: Recht, Naturrecht u. positives Recht (21909; Nachdruck 1964);
O. Gierke: Die Grundbegriffe des Staatsrechts u. die neuesten
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Quellenangabe
Brockhaus, Naturrecht (Rechtsphilosophie). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/naturrecht-rechtsphilosophie