Nebenklage, im Strafprozessrecht der Anschluss einer bestimmten berechtigten Person an die von der Staatsanwaltschaft erhobene öffentliche Klage (Anklage; §§ 395 ff. StPO). Nach der Neuregelung der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. 12. 1986 steht die Befugnis zur Nebenklage besonders den Personen zu, die durch einen Mord-

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Quellenangabe
Brockhaus, Nebenklage. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nebenklage