Nebenstrafe, Strafe, die nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit einer Hauptstrafe (in Deutschland: Freiheits-, Geldstrafe) verhängt werden kann. Das deutsche StGB sieht als einzige Nebenstrafe das Fahrverbot (§ 44

(28 von 199 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Nebenstrafe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nebenstrafe