Nebentätigkeit, Recht: eine Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf (Hauptamt) ausgeübt wird. – Im Beamtenrecht ist die Nebentätigkeit die Ausübung eines Nebenamts oder einer Nebenbeschäftigung. Ein Nebenamt ist ein

(27 von 188 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Nebentätigkeit (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nebentätigkeit-recht