Nicht|raucherschutz, der Schutz der Nichtraucher vor Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung durch rauchende Dritte. Ein gesetzlicher Nichtraucherschutz existierte bisher nur lückenhaft: Nach § 5 Arbeitsstättenverordnung vom 12. 8. 2004 hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit vorzunehmen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Regelungen zum Nichtraucherschutz enthalten. Der

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Quellenangabe
Brockhaus, Nichtraucherschutz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nichtraucherschutz