Nicht|sesshafte, alleinstehende Wohnungslose, im Sozialhilferecht Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage »umherziehen«, »auf der Straße leben« oder sich in Einrichtungen zur sozialen Wiedereingliederung befinden. In der gegenwärtigen Sozialarbeit, Sozialpolitik und Sozialwissenschaft

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Quellenangabe
Brockhaus, Nichtsesshafte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nichtsesshafte