Niederlassung (Handelsrecht)
Niederlassung, ständiger Wohn-, Geschäftssitz.
Handelsrecht: Jeder Kaufmann muss eine Niederlassung haben (§ 29 HGB); eine gewerbliche Niederlassung (§ 42 Gewerbeordnung)
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Quellenangabe
Brockhaus,
Niederlassung (Handelsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/niederlassung-handelsrecht