Niederlassung, ständiger Wohn-, Geschäftssitz.

Handelsrecht: Jeder Kaufmann muss eine Niederlassung haben (§ 29 HGB); eine gewerbliche Niederlassung (§ 42 Gewerbeordnung)

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Quellenangabe
Brockhaus, Niederlassung (Handelsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/niederlassung-handelsrecht