Die Verfassung (Artikel 19) garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 1997 verabschiedete Religionsgesetz (mit Änderungen 1999). Es unterscheidet zwischen religiösen Gemeinschaften (makedonisch-orthodoxe Kirche; islamische Gemeinschaft) sowie religiösen Gruppen und lässt

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nordmazedonien/bevölkerung-und-religion/religion