nulla poena sine lege [-ˈpøna-; lateinisch »keine Strafe ohne Gesetz«], Grundsatz im Strafrecht, nach dem eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn Strafbarkeit und Strafe gesetzlich bestimmt werden, bevor die Tat begangen wurde (auch:

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Quellenangabe
Brockhaus, nulla poena sine lege. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nulla-poena-sine-lege