Numerus clausus [lateinisch »geschlossene Zahl«] der, - -, die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassungen von Bewerbern zu einer Ausbildung, einem Gewerbe oder einem Beruf, besonders im Hochschulbereich.

 Als Kriterium für die Zulassung wird bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber vor allem der Notendurchschnitt  des Schulabschlusses herangezogen. In Deutschland besteht ein Numerus clausus für die Studiengänge, für die Zulassungszahlen an staatlichen Hochschulen festgelegt sind und bei denen zu erwarten ist, dass die Anzahl der Studienbewerber die der Ausbildungsplätze übersteigt. Es kann aber

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Quellenangabe
Brockhaus, Numerus clausus. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/numerus-clausus