Nutzungsrecht, bürgerliches Recht: das Recht, sich in Abhängigkeit von der rechtlichen Ausgestaltung im Einzelnen Sachfrüchte, z. B. Erzeugnisse wie Obst beziehungsweise sogenannte Rechtsfrüchte, z. B. Miete oder Zinsen, aneignen zu können und auch die Sache

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Quellenangabe
Brockhaus, Nutzungsrecht (bürgerliches Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nutzungsrecht-burgerliches-recht