Nötigung, Strafrecht: Straftat gegen die persönliche Freiheit (§ 240 StGB): rechtswidrige Bestimmung eines anderen (durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Strafandrohung ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe

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Quellenangabe
Brockhaus, Nötigung (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nötigung-strafrecht