Obdachlose, Wohnungslose, Menschen beziehungsweise Haushalte ohne oder ohne eigene Wohnung; im Sinne des Sozialhilferechts Personen ohne ausreichende Unterkunft: in der Regel Personen, die nach dem Ordnungsrecht von den Gemeinden beim Verlust ihrer Wohnung (beispielsweise. durch Räumungsklagen infolge von Mietschulden) in

(40 von 284 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Obdachlose. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/obdachlose