offene Stadt, im völkerrechtlichen Kriegszustand unverteidigte Stadt oder sonstige Wohnsiedlung. Sie darf vom Kriegsgegner zwar besetzt und kontrolliert werden, aber das Kriegsvölkerrecht enthält das Verbot, eine

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Quellenangabe
Brockhaus, offene Stadt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/offene-stadt