offene Vermögensfragen, Bezeichnung für die vermögensrechtlichen Fragen, die in den neuen Ländern durch die früheren Enteignungen und ähnliche Maßnahmen entstanden. Das noch zu Zeiten der DDR erlassene Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23. 9. 1990 in der Fassung vom 9. 2. 2005 (Vermögensgesetz [VermG]) regelt die vermögensrechtlichen Ansprüche für solche Vermögenswerte, die entschädigungslos enteignet und in »Volkseigentum« überführt wurden, die gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren DDR zustand, die durch staatliche Verwalter an Dritte veräußert und

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Quellenangabe
Brockhaus, offene Vermögensfragen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/offene-vermögensfragen