ordentliche Gerichtsbarkeit, eine der im Grundgesetz (Artikel 95) vorgesehenen Gerichtsbarkeiten. Sie umfasst als Unterzweige die

(14 von 100 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, ordentliche Gerichtsbarkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ordentliche-gerichtsbarkeit