Organisations|akt, staatliche Entscheidung über die Verwaltungsorganisation in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere über die Errichtung, Zuständigkeit, Änderung oder Aufhebung von rechtlich selbstständigen oder unselbstständigen staatlichen Verwaltungseinrichtungen (Körperschaften, Anstalten, Behörden). Trotz teilweise abweichender Gesetzesterminologie wird unter »Errichtung« einer Verwaltungseinrichtung meist die Entscheidung über ihre Gründung verstanden,

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Quellenangabe
Brockhaus, Organisationsakt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/organisationsakt