Parken, Straßenverkehr: das Halten, bei dem das Fahrzeug verlassen wird, oder jedes länger als drei Minuten dauernde Halten im öffentlichen Straßenraum (§ 12 Straßenverkehrsordnung, StVO). Zum Parken ist bei hinreichender Befestigung der rechte Seitenstreifen, sonst

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Quellenangabe
Brockhaus, Parken (Straßenverkehr). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/parken-strassenverkehr