Partisan [französisch-italienisch, eigentlich »Parteigänger«] der, -s und -en/-en, Freischärler, Widerstandskämpfer. Das geltende Kriegsvölkerrecht verwendet den Begriff des Kombattanten und unterscheidet zwischen legalen und illegalen Kombattanten.

Das 1. Zusatzprotokoll vom 10. 6. 1977 zu den vier Genfer

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Quellenangabe
Brockhaus, Partisan (Kriegsvölkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/partisan-kriegsvölkerrecht