Pflegekind, Kind (oder Jugendlicher), das sich für dauernd oder regelmäßig für einen Teil des Tages in einer Familie (Familienpflege) zu fremder Betreuung und Erziehung befindet. Es wird zwischen Vollzeitpflege (§ 33 SGB

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Quellenangabe
Brockhaus, Pflegekind. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pflegekind