Pflicht, eine verbindliche Aufgabe oder Handlung, gegenüber der sich der Einzelne oder eine Gruppe verantwortlich weiß. Pflichten haben ihre Begründung meist in gewohnheitsmäßigen, kulturellen oder rechtlichen Normen und sind damit durch die faktische Autorität einer verordnenden Instanz (Familie, gesellschaftliche Gruppen, Staat) vorgegeben. Sie können in Moral und Sitte und damit in angeeigneten Wertmaßstäben,

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Quellenangabe
Brockhaus, Pflicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pflicht