Pflichtverletzung, die Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis durch den Schuldner (§ 280 BGB). Allgemein

(14 von 95 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Pflichtverletzung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pflichtverletzung