Plünderung, nach dem Völkerrecht jede Wegnahme privaten Eigentums in Zusammenhang mit Kriegshandlungen oder einer kriegerischen Besetzung, sofern sie nicht als Requisition kriegsrechtlich erlaubt ist. Das Plünderungsverbot hat sich bereits im klassischen Völkerrecht herausgebildet und galt gewohnheitsrechtlich ohne

(37 von 260 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Plünderung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/plunderung