Der Begriff Pornografie hat erstmals 1974 durch ein Gesetz zur Reform des Sexualstrafrechts (Sexualdelikte) Eingang in die deutsche Gesetzessprache gefunden. Während § 184 StGB bis dahin ein generelles Verbreitungsverbot für »unzüchtige« Schriften vorsah und der Aufrechterhaltung allgemeiner Sittlichkeitsvorstellungen diente, sollte die Neufassung der Bestimmung, soweit sie einfache Pornografie betraf, nur zwei eng begrenzten Zielen dienen: dem Jugendschutz und dem Schutz (auch Erwachsener) vor unverlangter Konfrontation mit Pornografie. Auch um diesen Wandel zu verdeutlichen, wurde der Begriff »unzüchtig« durch »pornografisch« ersetzt. Dass

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliches. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pornografie/rechtliches