Preisbindung, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Preise (gebundene Preise) beim Verkauf eines Produktes. Bei der vertraglichen Preisbindung werden die Preisbindung zwischen Angehörigen derselben (horizontale Preisbindung) und verschiedenen Absatzstufen (vertikale Preisbindung) unterschieden. Letztere wird auch als Preisbindung der zweiten Hand bezeichnet. Sie unterbindet den Preiswettbewerb zwischen den Händlern und zählt wettbewerbsrechtlich zu den Abnehmerbindungen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Preisbindung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/preisbindung