In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Privatisierung öffentlicher Unternehmen v. a. vom Bund betrieben. Da nach 1945 keine umfassende Verstaatlichung stattgefunden hatte, war das Privatisierungspotenzial vergleichsweise gering, und die Privatisierungsmaßnahmen verliefen unspektakulärer als in anderen Ländern. Während in der ersten Privatisierungsperiode des Bundes (1959–65) die vermögenspolitische Absicht im Vordergrund stand (Ausgabe von Volksaktien – z. B. für Preussag AG, Volkswagen AG und VEBA AG – in kleiner Stückelung, Beschränkung des Ersterwerbs auf Bezieher kleiner Einkommen und Festsetzung eines »sozialen« Ausgabekurses), wurde in der

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Quellenangabe
Brockhaus, Unternehmensprivatisierung in Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/privatisierung/unternehmensprivatisierung-in-deutschland