Probe|arbeitsverhältnis, ein echtes, voll wirksames Arbeitsverhältnis, das unter dem Vorbehalt der Beendigung steht, wenn sich herausstellt, dass eine Zusammenarbeit auf Dauer nicht in Betracht kommt. Der Arbeitgeber will erproben, ob der Arbeitnehmer sich bewährt und den übertragenen Aufgaben

(38 von 265 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Probearbeitsverhältnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/probearbeitsverhältnis