Prospekt [lateinisch »Hinblick«, »Aussicht«] der, österreichisch auch das, -(e)s/-e, Bank- und Börsenwesen: beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt (einer Börse) zu erstellende Dokumentation, aus der wesentliche Informationen über das Wertpapier und das emittierende Unternehmen ersichtlich werden. Nach der bereits seit Längerem bestehenden Prospektpflicht für Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse zugelassen werden sollen, trat zeitgleich mit dem Wegfall der staatlichen Genehmigungspflicht für inländische Schuldverschreibungen (§§ 795 und 808 a BGB) zum 1. 1.

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Quellenangabe
Brockhaus, Prospekt (Bank- und Börsenwesen). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prospekt-bank-und-börsenwesen