Die rechtliche Situation von Prostituierten hat sich in Deutschland einschneidend verändert. Am 1. 1. 2002 trat nach jahrelanger Diskussion das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Kraft. Durch das ProstG soll die soziale und rechtliche Benachteiligung von Prostituierten abgebaut werden. Prostitution gilt nicht mehr als sittenwidrig. Vereinbarungen zwischen Prostituierten und ihren Kunden begründen nunmehr eine rechtswirksame Forderung ( § 1 ProstG), können aber nicht abgetreten werden (§ 2 ProstG). Arbeitsverträge als Prostituierte und somit der Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und

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Quellenangabe
Brockhaus, Zur rechtlichen Situation. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prostitution/zur-rechtlichen-situation