Zur rechtlichen Situation
Die rechtliche Situation von Prostituierten hat sich in Deutschland einschneidend verändert. Am 1. 1. 2002 trat nach jahrelanger Diskussion das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) in Kraft. Durch das ProstG soll die soziale und rechtliche Benachteiligung von Prostituierten abgebaut werden. Prostitution gilt nicht mehr als sittenwidrig. Vereinbarungen zwischen Prostituierten und ihren Kunden begründen nunmehr eine rechtswirksame Forderung ( § 1 ProstG), können aber nicht abgetreten werden (§ 2 ProstG). Arbeitsverträge als Prostituierte und somit der Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und
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Quellenangabe
Brockhaus,
Zur rechtlichen Situation.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prostitution/zur-rechtlichen-situation