Prozessvollmacht, die zur Vertretung bei allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen (§ 81 ZPO) ermächtigende Vollmacht; sie ist auch in den anderen Verfahrensordnungen vorgesehen. Im Innenverhältnis (zwischen Mandant und Rechtsanwalt) liegt ihr ein Geschäftsbesorgungsvertrag oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Prozessvollmacht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prozessvollmacht