Präjudiz [lateinisch, zu iudicium »Urteil«] das, -es/-e oder ...zi|en, Prozessrecht: gerichtliche Entscheidung über eine Rechtsfrage, die sich in einem anderen (späteren) Verfahren

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Quellenangabe
Brockhaus, Präjudiz (Prozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/präjudiz-prozessrecht