Voraussetzung für eine Ausbildung zum Psychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Studium der Medizin oder der Psychologie; nur Ärzte und Psychologen sind nach qualifizierter Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung zur Ausübung der Psychotherapie als Krankenbehandlung berechtigt. Lediglich für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sind

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Quellenangabe
Brockhaus, Aus- und Weiterbildung in der Psychotherapie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/psychotherapie/aus-und-weiterbildung-in-der-psychotherapie